Mache ich mich strafbar, wenn ich ohne Einverständnis das ungeschützte Drahtlosnetzwerk eines Nachbarn mitbenutze? Bislang bin ich davon ausgegangen, dass ich dafür nicht bestraft werden kann, sofern ich im Internet nichts Illegales angestellt, den Datenverkehr nicht abgehört und dem Nachbarn durch die Mitbenutzung keinen Schaden zugefügt habe. Ich bin schliesslich nicht in ein „gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem“ (siehe StGB) eingedrungen.
Wie Heise berichtet, sieht das ein deutsches Gericht anders: Der Richter hat einen „Mitbenutzer“ verwarnt. Sollte dieser wieder beim „Schwarzsurfen“ erwischt werden, müsste er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro bezahlen.
Wie seht ihr das, liebe Juristinnen und Juristen: Könnten harmlose Mitsurfer auch in der Schweiz verurteilt werden? Und: Könnten in einem solchen Fall nicht auch die Betriebssystem-Hersteller verklagt werden, da sich ihre Software automatisch mit offenen Funknetzen verbindet?
Und noch etwas anderes zum Thema: Darf ich auf einer öffentlich publizierten Karte den Standort von unverschlüsselten Netzwerken einzeichnen?


